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Herzschrittmacher-Kontrollen |
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Patienten mit Herzschrittmachern müssen in regelmäßigen Abständen (halbjährlich) schrittmacherkontrolliert werden. Dieses muss erfolgen, da die Batterie des Schrittmachers im Laufe der Zeit ermüden kann und eine frühzeitige Schrittmacherbatterieermüdung rechtzeitig erkannt wird. Darüber hinaus kann es in seltenen Fällen zu Fehlfunktionen des Schrittmachers kommen, die ebenfalls rechtzeitig erkannt werden müssen. Eine regelmäßige Schrittmacherkontrolle dient ihrer Sicherheit.
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